Antrag „Farbe bekennen – Beflaggung der Bremischen Bürgerschaft“

Antrag „Farbe bekennen – Beflaggung der Bremischen Bürgerschaft“

In der Frage, welche Fahnen vor öffentlichen Gebäuden wann gehisst werden, findet allgemein der sogenannte Beflaggungserlass der Bundesregierung Anwendung. Dort sind etwa Beflaggungen zu bestimmten Anlässen geregelt, wie die Trauerbeflaggung am 27. Januar zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus. Davon abweichend hat die Bremische Bürgerschaft immer mal wieder anderer Anlässe mit Beflaggung gedacht, wie etwa am Nationaltag der Tibeter mit der Tibetflagge oder dem Christopher Street Day mit der Regenbogenfahne. Die Entscheidung darüber oblag bislang dem Präsidenten der Bürgerschaft. Allerdings wurden solche Entscheidungen nicht nur innerhalb der Bürgerschaft, sondern auch in der Bevölkerung kontrovers diskutiert. Mit dem hier vorliegenden Koalitionsantrag, für die Grünen von ihrer Fraktionsvorsitzenden Maike Schaefer vertreten, wird nun geregelt, dass die Bürgerschaft selbst mit Zweidrittelmehrheit über die Art der Beflaggung entscheidet. Der Antrag vom 02. November 2016, Drucksache 19/816, Neufassung der Drucksache 19/740

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 9. März 2017 wurde der Antrag beschlossen.