Antrag "Fahrradstraßen integriert planen und kommunizieren"

Antrag "Fahrradstraßen integriert planen und kommunizieren"

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift im Jahr 2009 wurde die Einführung von Fahrradstraßen ermöglicht. Dabei gilt: Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. Vielfach sind Fahrradstraßen noch unbekannt, obwohl es in Bremen schon zwölf davon gibt. Mit einem Antrag fordert der verkehrspolitische Sprecher Ralph Saxe zur besseren Sichtbarkeit eine einheitliche Gestaltung undeine geeignete Informationskampagne. Der Antrag vom 8. Mai 2014, Drucksache 18/554 S