Antrag „Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung gewinnen und Ausbau absichern"

Seit dem Jahr 2013 hat jedes Kind ab dem ersten vollendeten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch erfüllt verschiedene Zwecke: etwa die der frühkindlichen und sozioemotionalen Bildung von Kindern, die der Inklusion, aber auch den Zweck, Eltern eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Um diese Zwecke und Ziele – und natürlich die Erfüllung des Rechtsanspruchs – zu verwirklichen, hat der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze einen sehr hohen Stellenwert für den Senat und die rot-grün-rote Koalition. Der Fachkräftemangel im Bereich der Erzieher*innen hat auf den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze erhebliche Auswirkungen. Aus diesem Grund schlagen die Regierungsfraktionen u. a. vor, in den Fachschulen weitere Teilzeitklassen einzuführen, deren Teilzeitmodell so ausgestaltet ist, dass es auf die Bedarfe von Alleinerziehenden und junge Eltern zugeschnitten ist, z.B. durch 5-Tagesmodelle mit jeweils 4-5 Stunden Ausbildungsdauer in den Vormittagsstunden. Die zuständige Abgeordnete ist Solveig Eschen.

Der Antrag vom 04. Mai 2021, Drucksache 20/444 S


In der Sitzung der Stadtbürgerschaft vom 05. Mai 2021 wurde der Antrag beschlossen.

Solveig Eschen: „Unser Antrag befasst sich mit zwei wichtigen Themen: Der Anhebung der Betreuungsquote und der Fachkräftegewinnung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Wir wollen die Ausbildung flexibler gestalten und z. B. Teilzeitmodelle einführen, welche auch jungen Eltern eine Ausbildung ermöglichen. Denn gut ausgebildete Fachkräfte sind unverzichtbar für eine auskömmliche Kindertagesbetreuung.“