Antrag (Entschließung) "Ehe für alle!"

Antrag (Entschließung) "Ehe für alle!"

Auch wenn es für schwule und lesbische Paare die Möglichkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt, sind sie der heterosexuellen Ehe nicht gleichgestellt. Das betrifft vor allem das Adoptionsrecht, das ihnen verweigert wird. Nach der Volksabstimmung im katholischen Irland, die die Gleichstellung mit der Ehe ermöglichte, ist allerdings auch in Deutschland Bewegung in die Sache gekommen – entsprechende Gesetze sind bereits durch den Bundesrat gegangen. Der in der letzten Wahlperiode für Lesben und Schwule zuständige Abgeordnete Björn Fecker hat nun einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, mit dem die Bürgerschaft sich gegen jegliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausspricht. Der Antrag vom 21. Juli 2015, Drucksache 19/31