Antrag "Endlich umfassende rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Prostitutionsstätten schaffen"

Antrag "Endlich umfassende rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Prostitutionsstätten schaffen"

Um energisch Zwangsprostitution und Menschenhandel entgegenzuwirken, wollte die rot-grüne Koalition ursprünglich ein eigenes bremisches Prostitutionsstättengesetz erlassen. Dem ist die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zuvorgekommen, der allerdings große Lücken bei Zulassung und Kontrolle von Bordellbetrieben lässt. Mit einem Antrag, den die frauenpolitische Sprecherin Doris Hoch vertritt, fordert die Bremer Koalition den Senat auf, in den Verhandlungen im Bundesrat auf entscheidende Änderungen hinzuwirken. Diese betreffen vor allem die nicht geregelte Prostitution in Wohnungen. Ebenso wird kritisiert, dass für Prostitutionsbetriebe keine Erlaubnispflicht vorgesehen ist - ohne Regelungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der BetreiberInnen und deren Geschäftsführungen. Nicht geregelt ist auch der Arbeitsschutz und die Ausstattung der Räumlichkeiten. Hierzu listet der Antrag einen umfangreichen Forderungskatalog auf. Der Antrag vom 18. Juni 2013, Drucksache 18/974