Antrag „Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter vollumfänglich einhalten“

Nacktkontrollen im Strafvollzug, im Polizeigewahrsam oder in der Psychiatrie stellen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre dar. Mit einem Antrag fordern die Grünen den Senat u.a. auf, die Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter im Polizei- und Justizvollzug, insbesondere im Bereich der Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung, vollständig umzusetzen. Zuständig ist der innenpolitische Sprecher Björn Fecker.

Der Antrag vom 29. November 2018, Drucksache 19/1939


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 13. Dezember 2018 wurde der Antrag beschlossen.