Antrag "Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD"

Am vergangenen Freitag, 2. Mai 2025 hat jetzt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das bedeutet, für den Verfassungsschutz ist nunmehr erwiesen, dass die AfD insgesamt rechts- extremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Deshalb fordern die Koalitionsfraktionen den Senat in einem gemeinsamen Antrag dazu auf, sich auf Bundesebene für die zügige Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen.

Die zuständigen Abgeordneten sind Dr. Henrike Müller und Michael Labetzke. Der Antrag vom 5. Mai 2025, Drucksache 21/1178.


Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Landtag) am 06. Mai beschlossen.

Dr. Henrike Müller: „Ich bin froh, dass CDU und FDP die Abstimmung über unseren Antrag freigegeben haben. So können wir auch mit vielen Stimmen aus der CDU-Fraktionen in einem breiten, parteiübergreifenden demokratischen Konsens aus Bremen das dringend gebotene Vorgehen gegen die rechtsextreme AfD voranbringen. Es ist nun an der Bundesregierung, am Bundestag und am Bundesrat, das scharfe und harte Instrument eines Parteiverbotsverfahrens anzugehen und anzuwenden. Politisch sind wir alle aufgerufen und gefordert, der antidemokratischen AfD und ihren Anhängern mit demokratischer Politik entgegenzutreten“.