Antrag „Eine Erhöhung des Anspruchs auf Freistellung von der Erwerbsarbeit zur Betreuung eines kranken Kindes ist dringend geboten!"
Arbeitnehmer*innen deren Kinder erkrankt sind, haben einen Anspruch auf Freistellung von der Erwerbsarbeit. Bei normalen Erkrankungen kann jeder Elternteil bis zu zehn Tage im Jahr freinehmen, um die Pflege des Kindes zu übernehmen. Alleinerziehende können 20 Tage freinehmen. Kinder sind allerdings oft häufiger krank, daher sprechen sich die Regierungsfraktionen für eine Erhöhung des Anspruchs auf Freistellung aus und fordern den Senat auf, sich auf Bundesebene u. a. für eine Erhöhung der Freistellung zur Betreuung kranker Kinder auf 15 Tage für Arbeitnehmer*innen einzusetzen. Die zuständige Abgeordnete ist Henrike Müller.
DerAntragvom 26. Januar 2021, Drucksache 20/788
In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 28. Januar 2021 wurde der Antrag beschlossen.
Henrike Müller: „Die Pandemie wirkt wie ein Brennglas, unter anderem auch auf den Tatbestand, dass die Kinderkrankentage häufig für die Betreuung von kranken Kindern nicht ausreichen. Deshalb ist die vorgelegte Initiative sehr gut und genau richtig.Sie ist ein wichtiger Schritt für weitere Erleichterungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“