Antrag „Durchsetzung der Ausreisepflicht von Serienstraftätern erleichtern“

Antrag „Durchsetzung der Ausreisepflicht von Serienstraftätern erleichtern“

Flüchtlinge werden genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung, so lautete das Fazit des Bundesinnenministers nach einer Analyse des Bundeskriminalamts vom November 2015. Gleichzeitig aber beeinträchtigt eine Gruppe von Jugendlichen aus den sogenannten Maghrebstaaten (Algerien, Marokko und Tunesien) das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Bremen. Sie sind verantwortlich für eine Vielzahl von Straftaten, vor allem Straßenraub und Taschendiebstahl („Antanzdelikte“). Oft beanspruchen sie eine Behandlung nach der UN-Kinderrechtskonvention, was Ausweisungen und Abschiebungen rechtlich ausschließt. In einigen Fällen besteht jedoch begründeter Verdacht, dass es sich um wesentlich ältere Menschen handelt. Der Innenpolitiker Wilko Zicht und die für Flüchtlingspolitik und Recht zuständige Sülmez Dogan unterstützen den von der SPD vorgelegten Antrag. Hierin wird vom Senat gefordert, eine belastbare Altersfeststellung bei straffälligen jugendlichen Flüchtlingen vorzunehmen, wobei alle wissenschaftlich vertretbaren und rechtlich verhältnismäßigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen (Genitaluntersuchungen sind dabei ausgeschlossen). Weiterhin sollen Ausweisungen und Abschiebungen von Serienstraftätern vorrangig vor anderen Ausweisungen bearbeitet werden. Zudem sollen mit den Heimatländern Verhandlungen über die Rücknahme geführt werden, auch im Rahmen von laufenden Verhandlungen der EU. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 25. Februar 2016 wurde der Antrag beschlossen.Aus der Debatte:Wilko Zicht erläuterte die Stoßrichtung des Antrags: Wer in Deutschland Straftaten begeht, ob als Deutscher oder Ausländer, gehört dafür angemessen in Deutschland bestraft. Einen anerkannten Asylbewerber oder Flüchtling aufgrund von Straftaten in sein Heimatland auszuweisen, muss die absolute Ausnahme bleiben. Das Grundrecht auf Asyl und das Recht auf internationalen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention sind kein Gastrecht, das man ruck, zuck verwirken kann, sondern ein Grund- und Menschenrecht. Aber: Wer überhaupt nicht die Absicht hat, sich hier zu integrieren und sich eine legale Existenz aufzubauen, sondern am laufenden Band Raubdelikte oder andere schwere Straftaten begeht, der muss auch damit rechnen, nachdem er seine gerechte Strafe hier in Deutschland verbüßt hat, abgeschoben zu werden in sein Heimatland. Denn ohne diese Maßnahme wird dieser Straftatentourismus nicht wirksam eingedämmt werden können.Wilko Zicht wies auf einen weiteren Aspekt des Antrags hin: Europa muss den betroffenen Ländern wesentlich aktiver dabei helfen, die sozialen Probleme im Land in den Griff zu bekommen, die der Nährboden dafür sind, dass so viele Kinder und Jugendliche auf der Straße aufwachsen und von Kindesbeinen in kriminelle Karrieren hineinwachsen. Deshalb sind die laufenden Verhandlungen der EU über die Vertiefung des Mittelmeer-Abkommen hinsichtlich der Zusammenarbeit in sozialen und Bildungsfragen eine gute und passende Gelegenheit sind, mit diesen Staaten verbindliche Mechanismen zur Rücknahme von Serienstraftätern zu vereinbaren.Der Antrag vom 16. Februar 2016, Drucksache 19/276