Antrag "Drittes Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen"

Die Koalitionsfraktionen schlagen Änderungen für das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen vor. Damit sollen künftig auch Personen in die Jugendhilfeausschüsse gewählt werden können, die zwar nicht im Gebiet der jeweiligen Stadtgemeinde ihre Hauptwohnung haben, dort aber für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe beruflich tätig sind.

Die zuständige Abgeordnete ist Sahhanim Görgü-Philipp.

Der Antrag vom 05. September 2023, Drucksache 21/57


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 06. September 2023 wurde das Gesetz in erster und zweiter Lesung beschlossen.