Antrag „Drittes Gesetz über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden für Sondernutzungen“

Antrag „Drittes Gesetz über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden für Sondernutzungen“

Bei der Beschlussfassung des Ortsgesetzes über nichtkommerzielle spontane Freiluftpartys im Januar 2017 wurde versäumt, die zwischenzeitlich gegenstandslos gewordenen landesrechtlichen Befristungen zum 31.12.2016 aus den Gesetzen zu streichen. Mit diesem Antrag von Grünen, SPD und LINKEN soll dies nun nachgeholt werden. Zuständiger Abgeordneter der Grünen ist Björn Fecker.

Der Antrag vom 2. November 2017, Drucksache 19/1281

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 9. November 2017 wurde der Antrag beschlossen.