Antrag „Dritte Geschlechtsoption – Personenstandsrecht ändern“

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Personenstandsgesetz so geregelt werden, dass neben dem Geschlecht "männlich" und "weiblich" auch eine weitere Geschlechtsoption eingetragen werden kann. Grüne und SPD fordern in einem Antrag den Senat u.a. dazu auf, die umfassende Umsetzung im Zuge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Bundesebene zu unterstützen und sich der rheinlandpfälzischen Bundesratsinitiative anzuschließen, die ein modernes Geschlechtsidentitätsgesetz zum Ziel hat. Für die Grünen zuständig ist die geschlechterpolitische Sprecherin Henrike Müller.

Der Antrag vom 12. Juni 2018, Drucksache 19/1716

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 21. Juni 2018 wurde der Antrag beschlossen.