Antrag "Die Organisation der Wasserversorgung muss das Recht der Kommunen bleiben"
Antrag "Die Organisation der Wasserversorgung muss das Recht der Kommunen bleiben!"
Viel Wirbel verursachten Pläne der EU-Kommission für eine Richtlinie, mit der u.a. einheitliche Regeln für die Vergabe von Konzessionen bei der Versorgung mit Trinkwasser eingeführt werden sollen. Demnach soll eine öffentliche Ausschreibung erfolgen, wenn es um einen Wert von mehr als 8 Millionen Euro geht und/oder mehr als 20 Prozent der Wasserversorgung außerhalb der Kommune übernommen werden sollen. Dies ist zwar kein Zwang zur Privatisierung – wie fälschlich vielfach unterstellt –, aber bei kommunalen Betrieben, die nicht nur für das Wasser, sondern auch für die Versorgung mit Strom und Gas zuständig sind, wird es schwierig: Der Umsatz durch die Energieversorgung ist weitaus höher als der mit Wasser, die 8-Mio.-Grenze wird von solchen Stadtwerken leicht überschritten. Gerade kommunale Anbieter, Stadtwerke oder kleinere Wasserversorger hätten kaum eine Chance sich gegen große Monopolisten bei diesen Ausschreibungen durchzusetzen. Bei der Wasserversorgung spielen Verfügbarkeit, Qualität und Preis eine für die Menschen lebenswichtige Rolle. Die Entscheidung darüber, in welcher Form dieses Menschenrecht von den Kommunen gewährleistet wird, gehört deshalb in die Hände der Kommunen. Maike Schaefer, für Umweltpolitik zuständig, brachte diesen Antrag auf den Weg, der den Senat auffordert, auf Bundes- und EU-Ebene dahingehend tätig zu werden, dass die Wasserversorgung von dieser Regelung ausgenommen wird. Der Antrag vom 21. Februar 2013, Drucksache 18/792