Antrag „Die EU-Whistleblower-Richtlinie umfassend umsetzen"

Nur dank mutiger Hinweisgeber*innen, so genannten Whistleblowern, konnten diverse Rechtsverstöße weltweit aufgedeckt und abgestellt werden. Die Hinweisgeber*innen haben dafür oft einen hohen persönlichen Preis gezahlt. Diese Erfahrung kann abschreckend auf andere wirken und eine Kultur des Wegschauens begünstigen. Whistleblower handeln im öffentlichen Interesse. Der Staat muss daher Rechtssicherheit für sie gewährleisten und zugleich einen ausreichenden Schutz vor falschen Behauptungen sicherstellen. Der zuständige Abgeordnete ist Björn Fecker.

DerAntragvom 27. Januar 2021, Drucksache 20/802


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 08. Juli 2021 wurde der Antrag beschlossen.

Björn Fecker: „Whistleblower dürfen keine persönlichen Nachteile erfahren. Sie verdienen Schutz. Ohne solche mutigen Hinweisgeber*innen blieben skandalöse Praktiken häufig zu lange unentdeckt. Sie sind keine ‚Nestbeschmutzer’, sondern erweisen der Gesellschaft einen wertvollen Dienst. Das sollte anerkannt statt bestraft werden. Die Bundesregierung muss die EU-Whistleblower-Richtlinie endlich in nationales Recht umsetzen. Aber auch die Landesregierung muss den Schutz von couragierten Whistleblowern deutlich verbessern. Das ist eine Lehre aus dem Feuerwehr-Skandal.“