Antrag "Die Arbeit im Rettungsdienst anerkennen und absichern"
Antrag "Die Arbeit im Rettungsdienst anerkennen und absichern"
In dem zurzeit auf Bundesebene geplanten "Notfallsanitätergesetz" sind RettungssanitäterInnen im Rettungssystem nicht mehr vorgesehen. Die Qualifikation zum/zur RettungssanitäterIn ist kein Berufsabschluss, sondern wird nach einem 520-stündigen Lehrgang von Ehrenamtlichen, Angestellten von Hilfsorganisationen oder FeuerwehrbeamtInnen geleistet. Die Bedeutung dieses Ehrenamts ist für das Gemeinwohl von großer Bedeutung und bildet die Basis für das viefältige Engagement in den Wohlfahrtsverbänden. Der Antrag will diese und andere Umstände in die Beratung um das neue Gesetz einbringen und fordert den Senat auf, auf Bundesebene entsprechend tätig zu werden. Die nächste Gelegenheit dazu ist die Bundesratssitzung am 22. März 2013. Der Antrag vom 12. März 2013, Drucksache 18/810