Antrag „Dem Wunsch von Verstorbenen über das Verstreuen ihrer Asche Geltung verschaffen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen“

Menschen, die nach ihrem Tod eingeäschert werden möchten, können darüber verfügen, ob die Asche auch außerhalb eines Friedhofes ausgestreut werden soll. Allerdings muss noch zu Lebzeiten eine schriftliche Verfügung erstellt werden, in der eine verantwortliche Personen für die Ausstreuung benannt wird. Fehlt diese Verfügung, kann die Asche der verstorbenen Person – entgegen ihres ausdrücklichen Willens – nur auf einem Friedhof oder auf See bestattet werden. Um dem eindeutigen Wunsch der verstorbenen Person trotzdem nachkommen zu können, soll das Gesetz entsprechend geändert werden. Zuständig ist die Abgeordnete Maike Schaefer.

Der Antrag vom 4. Dezember 2018, Drucksache 19/1940


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 13. Dezember 2018 wurde der Antrag in 1. Lesung beschlossen.

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 8. Mai 2019 wurde der Antrag in 2. Lesung beschlossen.