Antrag „Das Wahlrecht für Obdachlose stärken"

Die Regierungsfraktionen wollen das Wahlrecht für Obdachlose stärken. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken den Senat u.a. auf, die Zusammenarbeit mit den Trägern der Obdachlosenhilfe für die nächste Bundestagswahl und andere künftige Wahlen aufrechtzuerhalten. Ferner wird der Senat gebeten zu prüfen, inwiefern es möglich ist, ein Wahllokal in Treffpunkten für Obdachlose einzurichten. Zuständig der obdachlosenpolitische Sprecher Thomas Pörschke.

Der Antrag vom 12. November 2019, Drucksache 20/154


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 12. Dezember 2019 wurde der Antrag beschlossen.

Thomas Pörschke: „Menschen, die in der Obdachlosigkeit leben, sind nicht nur Objekt staatlicher oder privater Fürsorge. Sie sind ebenso Teil des Souveräns. Wir, die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft, haben sie ernst zu nehmen."