Antrag "Bürgerantrag erleichtern – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag""

Antrag "Bürgerantrag erleichtern – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag""

Marie Hoppe
Matthias Güldner

Marie Hoppe vertritt den Politikschwerpunkt "Bürgerbeteiligung", der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner wird zu diesem Antrag die Bürgerschaftsrede halten. In der Regel befindet die Bürgerschaft über Anträge von Fraktionen, also Abgeordneten, und vom Senat. Es besteht aber auch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger Bremens, mittels eines Bürgerantrags ein Thema auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen. Allerdings sind gegenwärtig die Hürden dafür sehr hoch: Die Unterschriften von zwei Prozent der Einwohner sind dafür nötig, gegenwärtig also etwa 11.000. Die rot-grüne Koalition schlägt hier eine Änderung vor, mit der von der prozentualen Koppelung an die Einwohnerzahl gebrochen werden soll. Künftig sollen für einen Bürgerantrag im Landtag 5.000 Unterschriften, für die Stadtbürgerschaft 4.000 ausreichen. Der Gesetzesantrag vom 26. Juni 2012, Drucksache 18/476 Unser Homepage-Interview dazu vom 13. Juli 2012