Antrag "Bremer Bestattungsrecht novellieren und individuelle Bestattungsformen ermöglichen"
Antrag "Bremer Bestattungsrecht novellieren und individuelle Bestattungsformen ermöglichen"
Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern oder den USA ist in Deutschland die Erd- oder Urnenbestattung außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht erlaubt (abgesehen von der Seebestattung). Dieser Friedhofszwang basiert wesentlich auf der Fortschreibung des Feuerbestattungsgesetzes von 1934, demnach ist es den Angehörigen nicht gestattet, die Urne vom Krematorium mitzunehmen, individuellen Wünschen von Verstorbenen kann nicht entsprochen werden. Auf privaten Friedhöfen gibt es inzwischen die Möglichkeit, sich in sogenannten Bestattungswäldern bestatten zu lassen. In Bremen gibt es allerdings keine solchen Alternativen, die nächsten sind im niedersächsischen Umland. Mit dem Antrag, angeregt von der umweltpolitischen Sprecherin Maike Schaefer, soll das Bestattungsrecht unter anderem so geändert werden, dass es erlaubt wird, Urnen bis zu zwei Jahre zu Hause aufzubewahren und das Verstreuen der Totenasche innerhalb und auch außerhalb von Friedhöfen zu gestatten. Hierzu gehören auch eine individuellere Grabgestaltung und die Bestattung in Bestattungswäldern. Für die Leichentuchbestattung muslimischer EinwohnerInnen sollen Flächen zur Verfügung gestellt werden bzw. die Einrichtung eines eigenen Friedhofs. Der Antrag vom 12. Juni 2013, Drucksache 18/950 Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 19. Juni 2013 Video: Maike Schaefer im Interview