Antrag „Blutspenden muss sich an medizinischen Erkenntnissen orientieren, nicht an überkommenen Vorurteilen"

Menschen, die Blut spenden, leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, Leben zu retten. Selbstverständlich muss im Rahmen der Behandlung mit Blutprodukten alles Mögliche getan werden, um die Gesundheit der Spender*innen und der Empfänger*innen von Bluttransfusionen zu sichern. Maßstab muss laut Transfusionsgesetz immer und ausschließlich der Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sein. Diese Voraussetzung erfüllt die aktuelle Fassung der Richtlinien dort nicht, wo sie nicht auf die konkrete gesundheitliche Verfassung oder konkret gesundheitsgefährdendes Risikoverhalten der Spender*innen abstellt, sondern sowohl die Geschlechtsidentität als auch die sexuelle Orientierung an sich über die Eignung als Spender*in entscheidet. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Regierungsfraktionen daher den Senat u. a. auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Transfusionsgesetz und die Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer so zu ändern, dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspender*innen wegen ihrer sexuellen Orientierung bzw. Aktivität oder der Geschlechtsidentität ausgeschlossen wird, indem die medizinische Beurteilung zur sicheren Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen nicht mehr von der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abhängig gemacht wird. Zuständige Abgeordnete ist Kai Wargalla.

Der Antrag vom 28. April 2020, Drucksache 20/365


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 14. Mai 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Kai Wargalla: "Die Aufgabe ist, mehr Menschen das Blutspenden zu ermöglichen. Gleichzeitig schließen wir in der Richtlinie Hämotherapie eine gesamte Personengruppe faktisch aus: Und zwar schwule, bi- und pansexuelle Männer. Wir haben es zu tun mit einer immer noch vorhandenen Diskriminierung, einer Schlechterstellung queerer Menschen in unserer Gesellschaft. Es ist quasi eine implizite Dauerbotschaft der Gesellschaft an queere Menschen, dass sie über einzelne Merkmale ausgesondert werden, unerwünscht sind, oder als besonderes Risiko betrachtet werden. Das ist eine Botschaft, die auch in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien wie dieser steckt. Männer, die Sex mit Männern haben, werden pauschal für 12 Monate von einer Blutspende ausgeschlossen. Auch wenn sie zum Beispiel in einer festen Beziehung oder Ehe leben. Für diese Regel und diesen pauschalen Ausschluss gibt es in dieser Form keine medizinische Notwendigkeit, sie basiert auf Vorurteilen."