Antrag „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers“

Antrag „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers“

In der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit machte das Land Baden-Württemberg mit einem Modellprojekt, das gegenwärtig auch in Nordrhein-Westfalen und Thüringen gestartet ist. Um Menschen, die lange Zeit arbeitslos sind, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu beschaffen, sollen die bisherigen „passiven“ Leistungen, also die Grundsicherung nach Hartz IV und die Kosten der Unterkunft als Lohnkostenzuschuss „aktiv“ verwendet werden. Es hat sich gezeigt, dass drei Viertel der so geförderten Menschen auch im Anschluss einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hatten, und auch die beteiligten Betriebe äußerten sich positiv. Zur bundesweiten Einführung dieser „Passiv-Aktiv-Transfers“ (PAT) ist eine Änderung des Sozialgesetzbuchs nötig, dem sich allerdings die CDU verweigert. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher Björn Fecker unterstützt den hier vorgelegten Koalitionsantrag. Damit wird vom Senat gefordert, sich über den Bundesrat für die flächendeckende Einführung des PAT einzusetzen und zu prüfen, inwieweit sich auch ohne eine Bundesregelung die Modellversuche auf Bremen übertragen lassen. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 16. Juni 2016 wurde der Antrag zusammen mit einem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE beschlossen.Sülmez Dogan, die für den verhinderten Björn Fecker die Rede übernommen hat, nannte das Stichwort, hinter dem dieser Antrag steht: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!“ Die Grünen wollen die Arbeitslosigkeit nicht bloß verwalten, sondern den Menschen wieder eine Perspektive geben. Oft genug werden Menschen von einer Maßnahme in die nächste vermittelt, ohne konkrete Verbesserung ihrer Situation. Das viele Geld, das der Staat in Transferleistungen steckt, sollen jetzt in Arbeit investiert werden.Der Antrag vom 3. März 2016, Drucksache 19/316, sowie der Änderungsantrag, Drucksache 19/463