Antrag "Befassungen des Petitionsausschusses – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft"

Antrag "Befassungen des Petitionsausschusses – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft"

Wenn Bürgerinnen und Bürger sich gegen Entscheidungen der Verwaltung wehren wollen, steht ihnen dazu der Rechtsweg offen. Scheitern sie mit ihren Anliegen jedoch auch damit, bleibt als letztes Mittel noch, eine Petition an das Parlament zu richten. Dort befassen sich dann Abgeordnete im Petitionsausschuss mit den Angelegenheiten und, wenn es sinnig erscheint, versuchen Abhilfe zu schaffen. In den vergangenen Jahren wurden allerdings vermehrt Petitionen gegen etwas eingebracht, was entweder noch mitten im Verfahren war oder noch gar nicht beschlossen (zum Beispiel geplante Bauvorhaben oder schwebende Gerichtsverfahren). Hierzu legt die Koaltion aus SPD und Grünen (Unterzeichnerin ist die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer) nun einen Gesetz vor, das die Arbeitsweise des Petitionsausschüsse im Falle solcher Petitionen regelt. Damit erhält der Petitionsausschuss die nötige Handhabe, wie mit solchen Petitionen umzugehen ist, und es wird vermieden, dass PetentInnen sich falsche Vorstellungen machen und zu hohe Erwartungen hegen. Der Antrag vom 20. Juli 2015, Drucksache 19/27. Nach Beratungen im Rechtsausschuss hat sich der Antrag erledigt durch den Bericht des Rechtsausschusses vom 19. Mai 2016, Drucksache 19/452