Antrag „Aussetzung der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2020"

In zwei interfraktionellen Anträgen sprechen sich die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP dafür aus, angesichts der Auswirkungen der bundesweit geltenden Einschränkungen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2020 auszusetzen. Hierfür müssem die Landesverfassung und das Abgeordnetengesetz geändert werden.

Die Anträge im Landtag vom 12. Mai 2020, Drucksache 20/382 und 20/383


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 14. Mai 2020 wurde der Gesetzesantrag zur Änderung der Landesverfassung in 1. Lesung beschlossen.

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 10. Juni 2020 wurde der Gesetzesantrag zur Änderung der Landesverfassung in 2. Lesung beschlossen.

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 11. Juni 2020 wurde der Gesetzesantrag zur Änderung der Landesverfassung in 3. Lesung beschlossen.

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 14. Mai 2020 wurde der Gesetzesantrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in 1. Lesung beschlossen.

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 11. Juni 2020 wurde der Gesetzesantrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in 2. Lesung beschlossen.