Antrag „Arbeitslosengeld II grundsätzlich überarbeiten!"

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. November 2019 Sanktionen gegen die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II teilweise für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein klarer Auftrag an den Bundesgesetzgeber dafür zu sorgen, dass der Sozialstaat für alle Menschen, die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben schafft. Die Regierungsfraktionen fordern den Senat in ihrem Dringlichkeitsantrag auf, sich auf Bundesebene für eine Reformierung der Arbeitslosenversicherung einzusetzen und sich im Rahmen der SGB-II-Reform und darüber hinaus für einige Verbesserungen einzusetzen. Zuständige Abgeordnete ist die sozialpolitische Sprecherin Sahhanim Görgü-Philipp.

Der Antragvom 03. Dezember 2019, Drucksache 20/193


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 12. Dezember 2019 wurde der Antrag beschlossen.

Sahhanim Görgü-Philipp: „Wir Grünen wollen ein System, das nicht mit Druck und Sanktionen, sondern mit Anreizen und Belohnung arbeitet. Wir sind der Meinung, dass das Existenzminimum nicht verhandelbar ist. Außerdem erneuern wir unsere Forderung nach einer Kindergrundsicherung.“