Antrag "Anpassungsbedarf im Bremischen Spielhallengesetz - Gesetz zur Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes und des Bremischen Abgabengesetzes"

Antrag "Anpassungsbedarf im Bremischen Spielhallengesetz - Gesetz zur Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes und des Bremischen Abgabengesetzes"

Im Spielhallengesetz ist unter anderem geregelt, dass zwischen zwei Spielhallen ein Abstand von mindestens 250 Metern liegen muss. Diese Vorschrift dient dem Schutz vor Spielsucht und beugt der Anhäufung von Spielhallen vor. Weil im Jahr 2017 ein Großteil der Erlaubnisse zum Betreiben einer Spielhalle ausläuft, werden BetreiberInnen wegen des Abstandsgebots keine neue Konzession erhalten. Gründe für das Verweigern oder Erteilen einer Genehmigung sind im Gesetz allerdings nicht geregelt. Um dies nicht dem Zufall zu überlassen, haben der Innenpolitiker Björn Fecker und sein Koalitionspartner diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Darin wird zudem einem anderen Dilemma abgeholfen: Kontrollen beschränken sich auf Steuerprüfungen. Werden vor Ort Verstöße gegen das Spielhallengesetz festgestellt, zum Beispiel das Spielen Minderjähriger, können diese Informationen wegen des Steuergeheimnisses nicht weitergegeben werden. Nun dürfen die zustüändigen Behörden informiert werden. Der Antrag vom 7. Oktober 2014, Drucksache 18/1577