Antrag „Anerkennung einer Berufskrankheit durch SARS-CoV-2 für weitere Berufsgruppen"

Eine Erkrankung durch Covid-19 gehört zu der Kategorie "Infektionskrankheiten" und wird als solche als Berufskrankheit anerkannt. Momentan ist die Anerkennung allerdings beschränkt auf bestimmte Berufs- und Tätigkeitsfelder, insbesondere im Gesundheitsdienst. Die Regierungsfraktionen fordern in einem gemeinsamen Antrag den Senat auf, sich auf Bundesebene für die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit für weitere Berufgruppen einzusetzen, die aufgrund ihrer Tätigkeit einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Die zuständige Abgeordnete ist Ilona Osterkamp-Weber.

DerAntragvom 26. Januar 2021, Drucksache 20/801


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 24. März 2021 wurde der Antrag beschlossen.

Ilona Osterkamp-Weber: „Das Stichwort ist Long Covid. Wir müssen darüber reden, dass die Infektion für viele Menschen und eben auch Jüngere Langzeitfolgen haben kann. Auch Berufstätige, die sich bei der Ausübung ihrer Arbeit angesteckt haben, können und werden dauerhaft ausfallen aufgrund von Folgeschädigungen. Wir sind erst am Anfang der diesbezüglichen Erkenntnisse. Trotzdem ist es schon jetzt richtig und wichtig, weitere solcher Tätigkeiten in die Liste zur Anerkennung einer Berufskrankheit aufzunehmen, bei denen sich die Ausübenden einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen müssen und nicht ins Home Office ausweichen können.“