Antrag "Altersarmut stärker bekämpfen"

Antrag "Altersarmut stärker bekämpfen"

Immer mehr Menschen verfügen im Rentenalter nicht mehr über eine Rente, die ihre Existenz sichert. Sie sind auf die staatlich (also von allen SteuerzahlerInnen) finanzierte Grundsicherung angewiesen. Besonders betroffen davon sind Frauen. Um dies zu vermeiden, wäre eigentlich eine umfassende Reform des Rentensystems nötig. Als einen ersten Schritt fordern SPD und GRÜNE, hier durch die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland vertreten, in diesem Antrag die Abschaffung der Ungleichbehandlungen der von Altersarmut betroffenen Menschen beim Bezug sozialer Sicherungsleistungen und eine stärkere Anrechnung eigener Anstrengungen zur Altersvorsorge. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 26. Mai 2016 wurde der Antrag beschlossen.Die Debatte bestritt stellvertretend Kirsten Kappert-Gonther. In der vergangenen Wahlperiode hatte der „Ausschuss zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ unter anderem auch präventive Strategien vorgeschlagen. Jedoch greifen die vorgeschlagenen Maßnahmen bei den Menschen, die aktuell oder in naher Zukunft in Rente gehen, zu spät. Deshalb sollen mit dem Antrag im ersten Schritt die bestehenden Ungleichbehandlungen beim Bezug von Sozialleistungen beendet und Eigenanstrengungen zur Altersvorsorge stärker anerkannt werden. Drei Beispiele für die unsinnigen Unterschiede zwischen der Grundsicherung im Alter (nach Sozialgesetzbuch XII) und Hartz IV (Sozialgesetzbuch II) begründen den Antrag:1. Beispiel: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, darf 150 € pro Lebensjahr als Barvermögen, mindestens aber 3.100 € als allgemeinen Freibetrag als Vermögen behalten. Wer aber Grundsicherung im Alter bezieht, darf nur 1.600 €, bei Vollendung des 60. Lebensjahrs 2.600 € Barvermögen besitzen. Somit müssen Menschen, die bisher Hartz IV erhalten haben, bei Eintritt in die Altersgrundsicherung ihre letzten Rücklagen aufbrauchen. Eigene Sparanstrengungen werden also konterkariert. Deshalb fordert der Antrag die gleichen Freibeträge für beide Empfängergruppen!2. Beispiel: Wer Hartz IV bezieht, kann die vom Hinzuverdienst die ersten 100 Euro ohne Anrechnung behalten. Von dem, was darüber hinaus geht, können 20 % behalten werden. Wer aber Grundsicherung im Alter bezieht, kann nur 30 % vom Hinzuverdienten behalten (und nur bis zur Höhe der Hälfte des Eckregelsatzes). Das heißt, wer 200 € hinzuverdient, dem bleiben lediglich 60 € im Portemonnaie. Der Antrag fordert die Änderung der unterschiedlichen Anrechenarten.3. Beispiel: Wer im Arbeitsleben in eine betriebliche Altersversorgung oder in die Riester-Rente eingezahlt hat, hat nichts davon, weil sie komplett auf den Bezug der Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Deshalb fordert der Antrag, zumindest einen Teil anrechnungsfrei zu lassen.Kirsten Kappert-Gonther machte aber klar, dass die Grünen grundsätzlich eine umfassende Reform des Rentensystems fordern, damit die Altersgrundsicherung nicht die Regel wird. Nötig ist eine gesetzliche Rente, die auch zum Leben reicht.Der Antrag vom 11. März 2016, Drucksache 19/336