Antrag "Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes"

Antrag "Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes"

Das seit 2009 geltende Verfahren für die Aufnahme von Kindern an allgemeinbildenden Schulen hat sich bewährt. Allerdings haben sich auch durch die Rechtsprechung einige Punkte ergeben, die durch eine Änderung des Schulverwaltungsgesetzes verbessert werden sollen. Dies gilt zum Beispiel für die Regelung zur bevorzugten Aufnahme von Geschwisterkindern. Die bildungspolitische Sprecherin Sülmez Dogan hat an dem Koalitionsantrag zur Gesetzesänderung mitgewirkt. Der Antrag vom 16. Dezember 2014, Drucksache 18/1685