Antrag „Änderung des Bremischen Gaststättengesetzes“
Antrag „Änderung des Bremischen Gaststättengesetzes“
Auch wenn das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ seit acht Jahren in Kraft ist, kommt es immer noch vor, dass vor allem jungen Menschen der Einlass in Diskotheken verwehrt allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder der vermeintlichen Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgruppen. Die Betroffenen können auf dem privatrechtlichen Weg gegen solche Diskriminierungen dagegen Klage erheben. Die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan und die Sozialpolitikerin Susanne Wendland haben diese Änderung des Gaststättengesetzes vorgelegt, damit auch das Land Bremen selbst dagegen tätig werden kann. Mit der Ergänzung des Gewerberechts um diese Form der Diskriminierung als Ordnungswidrigkeit kann gegen Diskobetreiber ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden, bei mehrfachen Verstößen droht sogar der Entzug der Gewerbeerlaubnis. Der Antrag vom 13. Oktober 2015, Drucksache 19/114