Antrag "Änderung des Bremischen Feiertagsgesetzes"

Antrag "Änderung des Bremischen Feiertagsgesetzes"

Linda Neddermann

Linda Neddermann, jugendpolitische Sprecherin, initiierte diesen Antrag.
Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag gelten in Deutschland gemeinhin als sogenannte "stille Tage" und genießen damit einen erweiterten Feiertagsschutz bezogen auf Veranstaltungen (salopp auch "Tanzverbot" genannt). Mit der Änderung des Feiertagsgesetzes wird dem gesellschaftlichem Wandel und dem nichtchristlichen Teil der Bevölkerung Rechnung getragen. Nunmehr sollen Veranstaltungen zeitlich eingeschränkt doch stattfinden können, und zwar am Totensonntag und am Volkstrauertag ab 17.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens, am Karfreitag ab 21.00 Uhr bis morgens um 6.00 Uhr. Zugleich wird auch das strenge Versammlungsverbot unter freiem Himmel zwischen 7.00 und 11.00 Uhr gelockert. Der Gesetzesantrag vom 22. Januar 2013, Drucksache 18/744 Video: Linda Neddermann im Interview