Antrag „Änderung der Bremischen Landesverfassung zur Neugestaltung des Immunitätsrechts“

Antrag „Änderung der Bremischen Landesverfassung zur Neugestaltung des Immunitätsrechts“

Die Bürgerschaft hat die Neugestaltung des Immunitätsrechts beschlossen. Bisher genossen Abgeordnete der Bürgerschaft grundsätzlich Schutz vor Strafverfolgung. Vor der Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Mitglieder der Bürgerschaft musste der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses in Kenntnis gesetzt werden. Dies führte allerdings in einigen Fällen dazu, dass Medien im Vorfeld über die Ermittlungen informiert wurden und darüber berichteten. Gelangen entsprechende Informationen in die Öffentlichkeit, können diese im schlimmsten Fall den Aufklärungserfolg und eine effiziente Strafverfolgung gefährden. Nach Änderung des Gesetzes sind jetzt Maßnahmen unterhalb der Schwelle von Verhaftungen oder Freiheitsbeschränkungen ohne weitere Genehmigung der Bürgerschaft zulässig. Immunität von Abgeordneten wird es künftig nur noch gegen freiheitsbeschränkende Maßnahmen geben. Zuständig für die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität ist der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, der mit qualifizierter Mehrheit entscheiden muss. Die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer betonte in ihrer Rede: „Wir wollen, dass bei Abgeordneten weiter ein besonderer Schutz vor Willkür besteht, aber wir wollen keine Besserstellung von Abgeordneten gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern.“ Der Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses
zur Änderung der Bremischen Landesverfassung zur Neugestaltung des Immunitätsrechts vom 13. Juni 2016, Drucksache 19/642