Antrag "20 Jahre nach Streichung des § 175 StGB müssen die Opfer endlich rehabilitiert werden!"

Antrag "20 Jahre nach Streichung des § 175 StGB müssen die Opfer endlich rehabilitiert werden!"

Bis zum 11. Juni 1994 wurden sexuelle Handlungen zwischen Männern strafrechtlich verfolgt – geregelt im § 175 des Strafgesetzbuches, der an diesem Tag abgeschafft wurde. Wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen wurden in der Bundesrepublik rund 50.000 Männer bestraft, in der DDR mindestens 1.292. Wurden im Zuge der Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile die bis 1945 verurteilten Männer rehabilitiert mit Anspruch auf Entschädigung, gilt dies für die danach Verurteilten nicht. Auf eine Initiative des Landes Berlin hin hatte der Bundesrat im Dezember 2012 beschlossen, dass die Aufhebung der einschlägigen Urteile von der Bundesregierung zu prüfen ist. Dies hat sie bis heute nicht getan. Anlässlich des 20. Jahrestages der Aufhebung des § 175 haben die rot-grünen Regierungsfraktionen (für die GRÜNEN der schwulenpolitische Sprecher Björn Fecker) einen Antrag in den Landtag eingebracht, der von der Bundesregierung ein Aufhebungsgesetz fordert. Der Antrag vom 18. Juni 2014, Drucksache 18/1451