Antrag „2. Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Stärkung der Beteiligung der Bürgerschaft (Landtag) bei dem Erlass von Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Grundlage von § 32 Infektionsschutzgesetz"

In einem interfraktionellen Antrag sprechen sich die Fraktionen für eine Verlängerung des Gesetzes zur Stärkung der Beteiligung der
Bürgerschaft (Landtag) bei dem Erlass von Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Grundlage von § 32
des Infektionsschutzgesetzes (Corona-Beteiligungsgesetz) bis zum 31. August 2023 aus. Der zuständige Abgeordnete ist Björn Fecker.

Der Antrag vom 02. Juni 2022, Drucksache 20/1486