Aktuelle Stunde „Historisches Urteil: Wirksames Klimaschutzge-setz schaffen und Freiheitsrechte junger Menschen erhalten!“

Begründung für die Aktuelle Stunde der Bürgerschaft am 05. Mai 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat das 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossene Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die bisherigen Ankün-digungen sind zu vage, um wirksam die Klimaschutzziele zu erreichen. Das verletzt die im Grundgesetz verankerten Schutzpflichten und verstößt gegen das Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Künftigen Generationen, die von den Auswirkungen des Klimawandels stärker betroffen sind, darf nicht zu viel aufgebürdet werden. Zum Schutz künftiger Generationen und ihrer Freiheitsrechte muss zügig eine umfassende und wirksame Gesamtplanung zum Klimaschutz gesetzlich festgelegt werden. Die Zeit des Aussitzens ist vorbei.
Der Klimawandel ist eine existenzielle Herausforderung für menschliches Leben auf diesem Planeten, wie wir es kennen. Auch für Bremen und Bremerhaven: Wird beispielsweise der Kipppunkt, der das vollständige Abschmelzen des Grönlandeisschilds bedeutet, ausgelöst, wird das den Meeresspiegel langfristig um mehrere Meter erhöhen. Zu viel für Bremen und Bremerhaven, aber die Folgen der Erderwärmung werden wir hier in Form von Extremwetterereignissen und daraus resultierenden Schäden schon weit früher spüren. Um die Kipppunkte noch zu vermeiden und die Freiheit zukünftiger Generationen zu bewahren, muss Deutschland umgehend Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, mit denen die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad begrenzt werden kann.


Philipp Bruck: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich:Wer heute nur zaghafte Klimapolitik macht, sorgt dafür, dass zukünftige Generationen noch drastischer die Emissionen reduzieren müssen, schränkt ihre Freiheitschancen ein und widerspricht damit dem Grundgesetz. Nicht Klimaschutzmaßnahmen schränken unzulässig die Freiheit ein – sondern das Unterlassen von Klimaschutz. Wer heute untätig oder zaghaft bleibt, verspielt damit die Handlungsfähigkeit von morgen. Aussitzen und Verschieben von Klimaschutz darf nicht länger geduldet werden. Wir müssen unsere Klimaziele konkretisieren, aber vor allem mit Maßnahmen unterfüttern und diese finanziell hinterlegen.“