"Änderung der Landesverfassung – Bürgerantrag, Privatisierungsbremse"

"Änderung der Landesverfassung – Bürgerantrag, Privatisierungsbremse"

Im Juli 2012 wurden mehrere Initiativen zur Erweiterung der Mitbestimmung in 1. Lesung beschlossen. Nach einem Jahr Beratung legt der dafür eingerichtete Ausschuss seinen Bericht vor und fasst alle Gesetzesanträge zusammen. Die Verfassungsänderungen und die Änderung des Gesetzes zur Erleichterung von Volksentscheiden und Volksbegehren wurden im August 2013 in 2. bzw. 2. und 3. Lesung beschlossen. Siehe dazu den Bericht und Antrag des Ausschusses vom 23. August 2013, Drucksache 18/1032. Marie Hoppe, für Bürgerbeteiligung zuständig, Hermann Kuhn als finanzpolitischer Sprecher und der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner haben die Debatten um die Gesetzesänderungen begleitet. Erleichterung von Volksentscheiden und Volksbegehren: Wie viele Unterschriften müssen gesammelt werden, wie viele Bremerinnen und Bremer müssen abstimmen, um ein Volksbegehren oder einen Volksentscheid zu erzielen? Zu viele, sagte ein interfraktioneller Antrag der rot-grünen Fraktionen gemeinsam mit der CDU. Deshalb sind per Gesetzesänderung nun die "Quoren", also die nötige Stimmenzahl, gesenkt worden. Bürgerantrag erleichtern: In der Regel befindet die Bürgerschaft über Anträge von Fraktionen, also Abgeordneten, und vom Senat. Es besteht aber auch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger Bremens, mittels eines Bürgerantrags ein Thema auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen. Allerdings sind gegenwärtig die Hürden dafür sehr hoch: Die Unterschriften von zwei Prozent der Einwohner sind dafür nötig, gegenwärtig also etwa 11.000. Die rot-grüne Koalition schlägt hier eine Änderung vor, mit der von der prozentualen Koppelung an die Einwohnerzahl gebrochen werden soll. Künftig sollen für einen Bürgerantrag im Landtag 5.000 Unterschriften, für die Stadtbürgerschaft 4.000 ausreichen. Keine Privatisierung ohne Volksentscheid: Öffentliche Unternehmen sind ein wesent­liches Instrument zur politischen Gestaltung des Gemeinwesens. Der Verkauf von Anteilen dieser öffentlichen Unternehmen ist daher ein sehr weitreichender und folgenschwerer Eingriff in die politischen Handlungsmöglich­keiten, dessen Auswirkungen weit über die Dauer einer Wahlperiode hinausreichen. Die Bürgerinnen und Bürger Bremens als "ideelle politische Eigentümerinnen und Eigentümer" ihrer Unternehmen sollen die Möglich­keit erhalten, über diese Entscheidungen selbst abzustimmen. Dies soll dann der Fall sein, wenn die Bürgerschaft mit weniger als zwei Dritteln ihrer Mitglieder ein Verkaufsgesetz beschließt, wenn ein Viertel der Abgeordne­ten dies beantragen oder ein Zwanzigstel der stimmberechtigten Bevölke­rung.