"Änderung der Landesverfassung – Aussetzung Diätenerhöhung, Akteneinsicht"

Änderung der Landesverfassung – Aussetzung Diätenerhöhung, Akteneinsicht"

Die Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten gestaltet sich für alle Bundesländer schwierig, denn die Kassenlage ist allgemein schlecht. So behalfen sich einige Bundesländer damit, die Beamtenbesoldung zwar zu erhöhen, andererseits aber Stellen abzubauen, zum Beispiel in der Lehrerschaft. Bremen ging, genauso wie Nordrhein-Westfalen, den Weg, auf die unteren Besoldungsgruppen bis A 10 die volle Tariferhöhung zu übertragen, der mittleren Gruppe bis A 12 nur ein Prozent Erhöhung zuzugestehen; die höher dotierten BeamtInnen ab Besoldungsgruppe A 13 blieben ohne Gehaltserhöhung - Bremen hatte dazu als Haushaltsnotlageland nicht die Mittel. Das entsprechende Gesetz wurde am 19. Juni 2013 in 2. Lesung - trotz erheblicher Proteste - beschlossen. Die parallel turnusmäßige, auf einem Index aus Gehalts- und Preisentwicklung beruhende Erhöhung der Abgeordnetendiäten, so der Vorstoß von Matthias Güldner, Vorsitzender der grünen Bürgerschaftsfraktion, sollte als Zeichen der Solidarität ebenfalls ausgesetzt werden – was allerdings nur durch eine Änderung der Landesverfassung möglich ist. Einer gemeinsamen Initiative verwehrte sich allein die Fraktion der CDU. Weiterhin soll das Akteneinsichtsrecht für Deputierte denen von Ausschussmitgliedern gleichgestellt werden (auf Antrag der CDU-Fraktion). Der für Änderungen der Landesverfassung nötige Ausschuss hat seinen Bericht und Antrag vorgelegt, Drucksache 18/1001. Auf dieser Grundlage wurde die Landesverfassung im August 2013 in 2. und 3. Lesung geändert.