Bericht aus dem Landtag vom 19.02.2015
Konzept für Body-Cams bei der Polizei entwickeln
Die Gewaltbereitschaft gegenüber PolizistInnen nimmt zu. Um dem entgegenzuwirken, ist die Polizei in anderen EU-Ländern und auch in Hessen mit tragbaren Videokameras (Body-Cams) ausgerüstet worden. Diese gut sichtbar auf der Schulter getragenen Kameras sollen vor Übergriffen abschrecken. Die Aufzeichnungen des jeweiligen Geschehens können zudem nachträglich zur Aufklärung von Übergriffen dienen – einerseits könnten PolizistInnen so zu Unrecht erhobene Vorwürfe widerlegen, andererseits könnte damit auch ihr mögliches Fehlverhalten aufgeklärt werden. Vor der Einführung dieser Body-Cams hat der Landtag nun die Innenbehörde mit einem Antrag aufgefordert, zunächst ein Konzept dafür zu erarbeiten. Dabei müssen u.a. auch Belange des Datenschutzes und andere Fragen geklärt werden – beispielsweise auch, ob eine solche Kamera in Wohnungen, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen, überhaupt zum Einsatz kommen darf. „Die Polizei wird einen Vorschlag machen müssen, in welchen Situationen sie diese Kameras benötigt. Dabei ist die Frage des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ebenso zu betrachten wie die mögliche Präventionswirkung dieser Kameras. Unserer Erfahrung mit der wenig erfolgreichen Videoüberwachung des öffentlichen Raumes stehen die ersten positiven Erfahrungsberichte aus Hessen gegenüber. Das alles muss und wird in die Erstellung eines Konzeptes einfließen müssen. Ebenso die Frage, ab wann eine Übertragung gestartet wird und auch zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen die Aufnahmen dann gelöscht werden dürfen“, so der innenpolitische Sprecher Björn Fecker.
Rot-Grün beschließt Gesetz zur Stärkung des Opferschutzes
Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, bei der sie sich mit einer Krankheit infiziert haben könnten, leben oft auch Monate später noch in Ungewissheit. Denn laut Gesetz darf dem Täter nicht einfach Blut zur Untersuchung abgenommen werden. Um dem Opfer rasch Klarheit zu verschaffen, ob eine Infektion vorliegt, hat die rot-grüne Koalition heute in erster Lesung ein Gesetz zur Stärkung des Opferschutzes beschlossen.
Wenn eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter im Einsatz gebissen und bespuckt wird, kann dies weit über die akuten gesundheitlichen Folgen hinaus gehen. Wenn eine Person Opfer sexueller Gewalt wird, so muss sie neben den direkten Folgen der Tat sich auch mit den möglichen weiteren Folgen auseinandersetzen. Wenn eine Polizistin oder ein Polizist im Dienst mit einer Drogenspritze gestochen wird, dann ist das kleine Pflaster die geringste Sorge. Alle Opfer wissen nicht, ob sie sich im Rahmen dieses Angriffs mit einer Krankheit infiziert haben. Die Betroffenen leben über Monate mit einer großen Ungewissheit und sind einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt. Auch das familiäre und soziale Umfeld leiden mit. Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der Grünen, betont: „Für die Koalition war wichtig, zu einer rechtsfesten Lösung zu kommen. Unser Gesetzes-Vorschlag orientiert sich daher stark am Rahmen, den das Bundesinfektionsschutzgesetz vorgibt. Es ergänzt die bestehenden Kompetenzen und definiert einen Herausgabe-Anspruch des Opfers. Auch die Übermittlungswege und die Löschung der entsprechenden Daten sind klar geregelt, denn es handelt sich um höchst sensible persönliche Daten, die nur zum Zwecke des Opferschutzes genutzt werden dürfen.“