Antrag "Bremisches Mindestlohngesetz"

Antrag "Bremisches Mindestlohngesetz"

Frank Willmann

Verantwortlich in der Grünen-Fraktion für diese Initiative ist der Abgeordnete Frank Willmann. Weil die schwarz-gelbe Bundesregierung sich gegen die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns sträubt, hat die rot-grüne Koalition in Bremen den bundesweit einmaligen Weg ergriffen, ein Mindestlohngesetz zu beschließen, das nur auf der Ebene des Bundeslandes gilt. Ziel dabei ist es, dass alle Beschäftigten bei Betrieben, die im direkten oder indirekten Einflussbereich des Landes Bremen bzw. seiner Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven liegen, mindestens einen Stundenlohn von 8,50 € erhalten sollen. Ein neuer Ansatz ist hierbei, dass auch Zuwendungsempfänger und sonstige Begünstigte öffentlichen Handelns einbezogen werden sollen. Im Februar dieses Jahres wurde ein Gesetzentwurf in erster Lesung beschlossen. Ein für die Landtagssitzung im Juli vorgelegter Änderungsantrag der Koalition greift viele Ergebnisse einer großen Anhörung auf, die von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Mai in der Bürgerschaft durchgeführt wurde. Der Gesetzentwurf vom 8. Februar 2012, Drucksache 18/229 Der Änderungsantrag vom 26. Juni 2012, Drucksache 18/477 Reader zur Anhörung vom 16. Mai 2012 über ein Bremisches Mindestlohngesetz Unser Homepage-Bericht dazu vom 10. Juli 2012