Klimaschutz und Energiewende

Bremens Klimaziele erhalten Gesetzeskraft

Mit der Novelle des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (KEG), die heute in der Umweltdeputation auf der Tagesordnung steht, werden die Bremer Klimaziele verbindlich. Demnach muss das Land den CO2-Ausstoß einschließlich der Stahlindustrie bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 senken und in weiteren Schritten bis 2038 klimaneutral werden. Das Gesetz schreibt künftig vor, wie viel klimaschädliche Emissionen in einzelnen Sektoren wie z.B. Verkehr oder auch Gewerbe vermieden werden müssen. Außerdem werden damit konkrete Handlungsstrategien festgelegt. So soll beispielsweise die Wärmeversorgung von Gebäuden zunehmend aus erneuerbaren Energien erfolgen und Moore sollen für die CO2-Speicherung wiedervernässt werden. Nicht zuletzt wird ein wissenschaftlicher Sachverständigenrat eingesetzt, der die Einhaltung der Klimaziele beobachten und ggf. weitere Maßnahmen vorschlagen soll.

Das Ziel der Gesetzesnovelle ist, mit starkem Klimaschutz die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und so auch die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, betont der klimapolitische Sprecher Philipp Bruck: „Mit dieser Novelle verankern wir die Beschlüsse der Enquetekommission jetzt im Klimaschutzgesetz. Unsere Klimaziele sind damit fortan gesetzlich verankert. Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Der Sachverständigenrat, der jetzt gegründet wird, wird die klimapolitische Debatte bereichern. Wir knüpfen damit an die guten Erfahrungen der Klima-Enquetekommission an. Auch in Zukunft setzen wir auf eine Klimapolitik, die sich an den wissenschaftlichen Notwendigkeiten orientiert.“