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Wahlmöglichkeit bei Krankenversicherung für BeamtInnen prüfen

Die Grünen-Fraktion will mit einer Initiative geprüft wissen, ob auch Bremen wie Hamburg seinen BeamtInnen die gesetzliche Krankenversicherung mit einer pauschalen Beihilfe öffnen kann. Dafür soll der Senat zunächst die kurz- und langfristig zu erwartenden finanziellen Folgen des Hamburger Modells auf Bremen darlegen. Zum Hintergrund: Bisher können sich BeamtInnen zwar gesetzlich versichern, doch zahlt ihnen der Dienstherr den Arbeitgeberanteil nicht. Denn BeamtInnen haben eine eigene Absicherung über die staatliche Beihilfe und Privatversicherung. BeamtInnen, die sich im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkasse versichern wollen, müssen bisher erhebliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Ein Ausweg aus dieser Ungleichbehandlung kann das Hamburger Modell sein, bei dem sich die BeamtInnen statt der Beihilfe eine Pauschale auszahlen lassen können. Diese entspricht der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Wechsel zwischen Beihilfe und Pauschale ist demnach nur einmal möglich, eine Rückumstellung nicht zulässig. Die echte Wahlmöglichkeit für BeamtInnen wäre ein Schritt in Richtung Bürgerversicherung, betont der gesundheitspolitische Sprecher Nima Pirooznia: „Die Trennung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat zu einer Zwei-Klassen Medizin geführt. Sie gefährdet auf Dauer die Qualität und Stabilität unserer Krankenversicherung. Wir wollen die gesetzliche und private Krankenversicherung schrittweise zur Bürgerversicherung weiterentwickeln und könnten hiermit einen ersten Schritt in diese Richtung setzen. Weiter führt die Wahlmöglichkeit zu einem erhöhten Wettbewerb im Marktsegment der Beamtenversicherungen und dies kann sich positiv auf die Qualität und den Preis für die VersicherungsnehmerInnen auswirken.“