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Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz verankern!

Der Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität soll ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Das hat der Landtag heute auf Initiative der Grünen-Fraktion beschlossen und den Senat aufgefordert, einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Landes Berlin beizutreten. Im Gegensatz zu vielen anderen Merkmalen klammert der Artikel 3 des Grundgesetzes den Schutz für Queer, Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen vor Diskriminierung bisher aus. Benachteiligung wegen der sexuellen Identität von Menschen bis hin zur Gewalt findet in der Bundesrepublik nach wie vor statt, so der innenpolitische Sprecher Björn Fecker, dies dürfen DemokratInnen nicht hinnehmen: „Unsere Verfassung muss ein klares Signal für eine tolerante und akzeptierende Gesellschaft zum Ausdruck bringen. Mit der Ergänzung des Artikels 3 um den Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität eines Menschen wollen wir ein Zeichen gegen Benachteiligung und Anfeindungen sowie für Respekt und Anerkennung setzen. Angesichts der Hetze von Rechtspopulisten gegen Homosexuelle und dem Hass in den Sozialen Netzwerken wird deutlich, dass wir uns nicht auf eine gesellschaftliche Grundhaltung verlassen dürfen. Auch wenn politische Mehrheiten wechseln, müssen Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen ein Recht auf ein angst- und diskriminierungsfreies Leben haben. Eine solche Grundgesetzänderung hat eine über reine Symbolik hinausgehende Wirkung: Damit wird die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die in Rechtswissenschaft und Politik nicht unumstritten ist, im Verfassungstext abgesichert. Alle gesetzlichen Regelungen müssen dann so abgefasst werden, dass unterschiedliche sexuelle Orientierungen bzw. Lebensformen rechtlich nicht mehr voneinander unterschieden werden dürfen. Während z.B. mit der Ehe für alle manche Benachteiligungen endlich abgeschafft wurden, ist dies längst noch nicht in Gänze erreicht. Zumal der Gesetzgeber noch viel zu tun hat: Es ist höchste Zeit, dass Trans*Menschen ohne entwürdigende Gutachten ihren Vornamen ändern und den Geschlechtseintrag aufgrund ihrer selbst bestimmten geschlechtlichen Identität berichtigen lassen können. Operationen zur sogenannten Geschlechtszuweisung an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern gehören verboten, das Personenstandsrecht um eine dritte Option ergänzt.“