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Hausschäden im Fesenfeld: Bauherr muss Anwohner anhören und Gutachter einschalten

Risse in Decken und Wänden, abplatzende Fliesen, abgesackte Treppen und blockierte Türen – die Bauarbeiten auf dem Grundstück Fesenfeld 87-89 führen offenbar zu massiven Schäden in den umliegenden Häusern. Davon hat sich Robert Bücking, baupolitischer Sprecher der Grünen, nun selbst ein Bild vor Ort gemacht. Die Grünen-Fraktion fordert den Bauträger ‚Tektum Holding‘ auf, unverzüglich ein Treffen mit den betroffenen AnwohnerInnen anzuberaumen. Zugleich erwartet die Fraktion, dass ein unabhängiger Gutachter auf Kosten des Bauträgers die Schäden aufnimmt und die Ursachen feststellt. Mindestens bis zur Aufklärung der Ursachen darf in Baulücken von geschlossenen Siedlungszeilen mit Altbremer Häusern der Bau von Tiefgaragen nicht mehr genehmigt werden, so Robert Bücking: „Vor Ort herrschen Zorn und größte Sorge. Die Ursache für die Schäden sind offenkundig die Arbeiten an der Gründung des Bauvorhabens. Wir fordern Herrn Renkwitz, den Eigentümer der Firma Tektum, auf, sich unverzüglich und persönlich mit den betroffenen EigentümerInnen  der Nachbarhäuser zusammenzusetzen. Unverzüglich heißt in diesem Fall besser heute als morgen. Die Bauschäden schreiten seit Beginn der Baustelle fort. Es ist unerträglich und durch nichts zu rechtfertigen, dass der Bauherr nicht sofort alles technisch Mögliche unternommen hat, um die Nachbarhäuser zu schützen. Und es ist unerträglich, dass er mit den betroffenen Nachbarn nicht sofort das Gespräch gesucht hat. Selbstverständlich muss ein unabhängiger Gutachter, der mit Einverständnis der Nachbarn ausgewählt werden sollte, mit der Aufnahme der Schäden und der Untersuchung der Ursachen beginnen. Und selbstverständlich muss die Tektum Holding dafür die Kosten übernehmen.“

Der Bausenator ist gestern Abend ebenfalls vor Ort gewesen. Auch wenn Bauschäden in der Nachbarschaft von Baustellen eine zivilrechtliche Angelegenheit sind, erwartet die Grünen-Fraktion, dass das Ressort alles in seiner Macht stehende tut, um weiteren Schaden abzuwenden und die NachbarInnen in ihren berechtigten Anliegen zu unterstützen.