Arbeitkreise | Veranstaltungstyp | Test | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen | Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz (staatl. und städt., Vorsitzende) | Test_ikm | Deputation für Kinder und Bildung (staatl. und städt.) | Deputation für Kinder und Bildung (staatl.) | Deputation für Kinder und Bildung (städt.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (staatl. und städt.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (staatl.) | Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (städt.) | Deputation für Kultur (staatl. und städt., Vorsitzende) | Deputation für Kultur (staatl.) | Deputation für Kultur (städt.) | Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (staatl.) | Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (städt.) | Deputation für Wirtschaft und Arbeit (staatl.) | Deputation für Wirtschaft und Arbeit (städt.) | Ausschuss für Angelegenheiten der stadtbremischen Häfen (Vorsitz) | Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen (Vorsitzender) | Ausschuss für Angelegenheiten der stadtbremischen Häfen | Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit (staatl., Vorsitzende) | Beirat Niederdeutsch | Landesteilhabebeirat | Stiftungsrat start JUGEND KUNST STIFTUNG BREMEN | Stiftungsrat Überseemuseum | Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für Bremen“

Gymnasium ist keine inklusionsfreie Zone

Die Leiterin des Gymnasiums Horn hat gegen die Einrichtung einer Inklusionsklasse Klage eingereicht. Zum Schuljahr 2018/19 soll an der Schule eine sog. W+E-Klasse eingerichtet werden, in der 19 SchülerInnen mit Gymnasiumsempfehlung und fünf Kinder mit geistiger Behinderung auf unterschiedlichem Niveau beschult werden sollen. W+E-Klassen gibt es bereits an den Gymnasien Links der Weser und Vegesack. Die Grünen-Fraktion nimmt die Sorgen am Gymnasium Horn ernst, unterstreicht aber zugleich: Gymnasien sind in Bremen keine inklusionsfreie Zone. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher Matthias Güldner: „Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist eine verbindliche Aufgabe für alle Schulen. Gymnasien sind im Grundsatz verpflichtet, alle Schulabschlüsse anzubieten. Bei der inklusiven Beschulung an Gymnasien geht es auch darum, Kindern mit Förderbedarf eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen, und darum, die sozialen Bezüge der Kinder zu fördern. Das Gymnasium wird gemäß der Zuweisungsrichtlinie die nötige Unterstützung in Form von Stellen und Sachmitteln erhalten, um für die W+E-Kinder zieldifferenzierten Unterricht anzubieten. Warum soll am Gymnasium Horn nicht klappen, was an anderen Gymnasien und an Oberschulen, die ebenfalls zum Abitur führen, längst der Fall ist? Gleichwohl müssen wir jede Schule schon auf dem Weg zur Inklusion mitnehmen. Dass die Verunsicherung und die Sorgen am Gymnasium Horn groß sind, verstehe ich nach meiner ausführlichen Diskussion mit den Verantwortlichen der Schule. Die Klage der Schule, die wir in der Sache und vom Vorgehen her ausdrücklich nicht teilen,  zeigt die offensichtliche Überforderung mit dieser Situation. Da Klagen von Schulen gegen das Bildungsressort keine Lösung darstellen, kommt es jetzt darauf an, den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen und auf gütlichem Wege die Einrichtung der Inklusionsklasse am Gymnasium Horn vorzubereiten.“