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Grundsteuer: Neuregelung muss gerecht werden

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat für eine Neuregelung eine Frist bis Ende 2019 vorgegeben, in einem zweiten Schritt müssen alle Grundstücke neu bewertet werden. Spätestens ab 2025 darf bei der Grundsteuer nicht mehr mit den alten Grundstückswerten gearbeitet werden. Die Einheitswerte von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) bilden längst nicht mehr die Wirklichkeit ab, weil sich die realen Grundstückswerte seither sehr unterschiedlich entwickelt haben. Die Bundesregierung muss jetzt rasch einen verfassungskonformen und mehrheitsfähigen Reformvorschlag vorlegen, fordert der finanzpolitische Sprecher Björn Fecker: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Klatsche für die Bundesregierung. Das Festhalten an der ungerecht ausgestalteten Grundsteuer war ein Fehler. Insbesondere der ehemalige Hamburger Bürgermeister und heutige Bundesfinanzminister Scholz sowie die CSU müssen nun ihren Widerstand gegen eine sozial gerechte Lösung aufgeben. Die Grundsteuer muss als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen erhalten bleiben. Die Neuregelung muss sich an den realen Werten der Grundstücke orientieren. Bremen hat mit 13 weiteren Bundesländern einen verfassungskonformen Vorschlag entwickelt, der auf dem aktuellen Marktwert des Grundstücks beruht unter Berücksichtigung von Kriterien wie Größe, Verkehrsanbindung, Lage, Grundfläche und Baukosten. Wir erwarten, dass die Bundesregierung auf dieser Basis jetzt zügig ein Reformmodell vorlegt. Angesichts des immensen Aufwandes der Neubewertung aller Grundstücke und der gesetzten Fristen muss der Bund die Kommunen personell bei dieser Aufgabe unterstützen.“