Beiräte

Gesetzesnovelle stärkt die Rechte der Stadtteilparlamente

Um die Rechte der Stadtteilparlamente weiter zu stärken, hat die rot-grüne Koalition nun eine Reform des Beirätegesetzes zur Abstimmung in die Bürgerschaft eingebracht. Die Novelle behebt einige Probleme, die bei der Evaluation des bisherigen Gesetzes festgestellt wurden. So sollen verbindliche Fristen für Auskünfte und für die Teilnahme von VerwaltungsmitarbeiterInnen an den Sitzungen helfen, dass Beschlüsse und Prüfaufträge der Beiräte von den Ressorts besser berücksichtigt werden. Über Haushaltsanträge der Stadtteilparlamente muss die Verwaltung künftig die politisch Verantwortlichen in den Fachdeputationen informieren, damit diese bei den Haushaltsberatungen ergebnisoffen diskutiert werden können. Neu ist ferner, dass die Beiräte künftig auf Wunsch eine Rechtsberatung durch das Justizressort erhalten. Wenn Stadtteilparlamente und Verwaltung sich in puncto Entscheidungsrechten nicht einigen können, wird nun zunächst die Fachdeputation als vermittelnde Stelle zwischengeschaltet – bisher war allein der Rechtsweg möglich, der den Beiräten auch weiterhin offen steht. Außerdem wird die Wahl der BeiratssprecherInnen und ihrer StellvertreterInnen nach einzelnen Querelen in der Vergangenheit neu geregelt: Fortan sind ggf. drei Wahlgänge vorgesehen, erst dann entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Vor dem letzten Wahlgang ist zudem eine mehrwöchige ‚Denkpause‘ eingebaut. Oberneuland erhält aufgrund des Bevölkerungswachstums eine Ortsamtsleitung mit halber Stelle, bisher musste der gestiegene Arbeitsumfang ehrenamtlich bewältigt werden. Die Planungskonferenzen sind fortan ein Mal pro Wahlperiode vorgesehen. Nicht zuletzt sind die Delegierten der Seniorenvertretung im Beirat oder Beiratsausschuss anzuhören, wenn es um Themen mit erheblicher Bedeutung für ältere Menschen im Stadtteil geht.

Dazu erklärt Ralph Saxe, Sprecher der Grünen-Fraktion für Beiräte: „Mit dieser Gesetzesnovelle stärken wir die Rechte der Beiräte. Die Neuerungen sollen die wertvolle Arbeit der Beiräte erleichtern und ihr Engagement für den Stadtteil noch wirksamer machen. Die Beiräte kennen die Sorgen und Wünsche der Menschen vor Ort. Sie spielen eine entscheidende Rolle in dem Prozess, vernünftige und umsetzbare Entscheidungen für die Entwicklung der Stadtteile zu treffen. Dafür benötigen sie klar geregelte Rechte, die mit dieser Novelle unterstrichen werden.“

Helmut Weigelt, Sprecher der SPD-Fraktion für Bürgerbeteiligung und Beiräte, betont: „Beiräte erfüllen eine wichtige Funktion. Sie leisten wertvolle Arbeit vor Ort. 2010 haben wir mit der Neuauflage des Beirätegesetzes die Möglichkeiten und Rechte der Stadtteilparlamente gestärkt. Nun bringen wir nach einer Auswertung der bisherigen Regelungen dort Neuerungen auf den Weg, wo diese nötig sind, um die Beiräte bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Verbindliche Regelungen zur Mitwirkung der Verwaltung oder die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen, etwa werden dazu führen, dass die Beiräte besser, wirksamer und effektiver arbeiten können. Und dies ist uns wichtig, denn wir wollen das Engagement der Beiräte anerkennen und ihnen ihre Arbeit so leicht wie möglich machen.“