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Frauenhäuser und Kinderschutzeinrichtungen nachhaltig absichern

Seit vielen Jahren leisten verschiedene Einrichtungen in freier Trägerschaft eine wichtige Beratungsarbeit für Mädchen, Jungen und Frauen mit Gewalterfahrungen. Die Arbeit dieser professionellen Beratungsstellen bietet den Opfern und ihren Angehörigen Schutz, eine unbürokratische Akutversorgung, Beratung, therapeutische und juristische Hilfe sowie klar parteiische Anlaufstellen.  

Bislang mussten die Einrichtungen ihre Arbeit fortlaufend über Tagessätze oder Projektfördermittel finanzieren – und dafür einen erheblichen Teil der Arbeitszeit der Beschäftigten aufwenden. Die wichtige Betreuung und Beratung der von Gewalt betroffenen Mädchen, Jungen und Frauen litt unter dieser zusätzlichen Anforderung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 
Sowohl die bisherige Tagessatzfinanzierung der Frauenhäuser als auch die Förderungszuschüsse der Einrichtungen in freier Trägerschaft sollen nun durch eine verlässlichere und längerfristig planbare institutionelle Förderung abgelöst werden. Ein entsprechendes Umsetzungskonzept – so die Forderung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN – soll bis zum Herbst vorgelegt werden. Ziel dabei: Statt sich fortlaufend um die Finanzierung ihrer Arbeit kümmern zu müssen, soll die entsprechende Förderung von den Einrichtungen künftig nur noch jährlich neu beantragt werden. In der Praxis gleicht diese institutionelle Förderung einer Art Dauerverpflichtung für die öffentliche Hand.

Dazu der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Möhle: „Seien es die  Frauenhäuser, das  Mädchenhaus, das Jungenbüro, die Beratungsstelle Schattenriss oder der Kinderschutzbund: All diese Einrichtungen leisten eine höchst anerkannte und unverzichtbare Arbeit. Sie unterstützen Frauen, Kinder und Jugendliche, die oft schlimmste Gewalterfahrungen hinter sich haben. Genau darauf sollen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen konzentrieren können, statt sich mit der Finanzierung ihrer Arbeit befassen zu müssen. Es ist daher schlicht an der Zeit, ihnen endlich eine verlässliche und unbürokratische Form der Finanzierung zu ermöglichen – auch als Form der Anerkennung für ihre Arbeit.“

Henrike Müller, geschlechterpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN, betont:  „Seit Februar dieses Jahres gilt endlich auch in Deutschland die Istanbul-Konvention des Europarats über die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder. Deutschland hat sich als Vertragsstaat zu Präventionsmaßnahmen, Schutz und Unterstützung für betroffene Frauen und Kinder verpflichtet. Wir nehmen diese Verpflichtung ernst und wollen daher unsere Beratungseinrichtungen und Frauenhäuser in die Lage versetzen, sich vollständig auf ihre wichtige Arbeit konzentrieren zu können. Darüber hinaus wollen wir schnell Lösungen für diejenigen Frauen, Mädchen und Jungen finden, die bisher noch keinen oder nur eingeschränkten Anspruch auf Schutz oder Beratung geltend machen können.“