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Flüchtlinge zwischen Schule und Ausbildung brauchen Sicherheit

Die Grünen-Fraktion will für junge Geflüchtete, die sich im Übergang von Schule zur Berufsausbildung befinden, aufenthaltsrechtliche Sicherheit schaffen. Den jungen Erwachsenen soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Dabei sollen u.a. Freiwilligendienste, Erwerbstätigkeit ohne Ausbildung, aber auch Brüche in der Bildungsbiographie aufgrund psychischer Belastungen berücksichtigt werden. Das sieht ein Antrag vor, den die Grünen-Fraktion nun auf den Weg gebracht hat. Hintergrund: Allein 2018 gehen gut 850 junge Geflüchtete von der Schule ab, die bisher nur mit einer zeitnah anschließenden Ausbildung eine aufenthaltsrechtliche Sicherheit hätten. Viele dieser jungen Erwachsenen sind aber nach gerade mal ein bis drei Jahren Schulbesuch und Sprachunterricht noch nicht in der Lage, eine Ausbildung aufzunehmen. Manchen der volljährig gewordenen Flüchtlingen droht in dieser Situation die Abschiebung, so der innenpolitische Sprecher Björn Fecker, ohne dass sie bisher eine echte Chance auf Integration hatten: „Mit einer Aufenthaltserlaubnis für diese Gruppe von jungen Geflüchteten wird die Lehrstellensuche erheblich erleichtert. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, zunächst zahlreiche Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung zu belegen. Außerdem gibt ihnen eine Aufenthaltserlaubnis emotionale Sicherheit. Das ist auch wichtig, damit sie sich auf den vertieften Spracherwerb und Lehrstellensuche konzentrieren können. Viele der jungen Geflüchteten sind unverschuldet in diese Lage geraten, weil sie nicht im wünschenswerten Maß an Sprach- und Schulbildung teilhaben konnten. Wir wollen diesen integrationswilligen jungen Menschen eine Perspektive aufzeigen. Dafür ist ihre aufenthaltsrechtliche Sicherheit eine Grundvoraussetzung.“