Flüchtlingspolitik | Inneres

Bremen darf sich nicht an Abschiebung nach Afghanistan beteiligen

Die Grünen-Fraktion fordert Innensenator Mäurer (SPD) auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sich nicht an Abschiebungen nach Afghanistan zu beteiligen. Hintergrund ist der aktuelle Fall eines in Bayern festgenommenen jungen Afghanen, der nach einem Amtshilfegesuch aus Bayern derzeit im Bremer Abschiebegewahrsam sitzt. Zugleich erwarten die Grünen, dass dem Betroffenen effektiver Rechtsschutz gewährt wird, ehe er an die Bundespolizei übergeben wird. „Afghanistan ist kein sicheres Land“, so der innenpolitische Björn Fecker, der Bremer Innensenator dürfe sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der bayerischen Abschiebepraxis machen: „Abschiebungen nach Afghanistan sind aufgrund der unsicheren Lage nicht vertretbar. Der Bremer Abschiebegewahrsam darf nicht für die inhumane Wahlkampf-Show der CSU missbraucht werden, die Menschen in Lebensgefahr bringt. Bremen hat eine Beteiligung an Sammelabschiebungen nach Afghanistan ausgeschlossen. Dies darf nicht durch die Amtshilfe der Innenbehörde unterlaufen werden. Wir erwarten, dass Innensenator Mäurer alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, eine Nutzung des Bremer Abschiebegewahrsams für Abschiebungen nach Afghanistan fortan auszuschließen. Um die rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten des betroffenen Afghanen gegen seine Abschiebung zu wahren, sollte sich das Innenressort außerdem vor Einleitung der Abschiebung von der zuständigen bayerischen Ausländerbehörde zusichern lassen, dass alle Stellen, bei denen noch laufende Anträge oder Klagen des Betroffenen anhängig sind und die eine Abschiebung noch stoppen könnten, über den unmittelbar bevorstehenden Abschiebungstermin informiert sind.“

Die Behörden der Länder sind nach Artikel 35 des Grundgesetzes zur gegenseitigen Amtshilfe verpflichtet, so dass eine Freilassung des jungen Mannes gegen den Willen der zuständigen bayerischen Ausländerbehörde und ohne gerichtliche Anordnung nicht möglich ist. Nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats lebt der Betroffene seit 2015 in Deutschland und seit einem Jahr in einer festen Beziehung mit einer Deutschen, ist strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und hat eine feste Ausbildungsplatzzusage ab März 2019 als Kochgehilfe in einem bayerischen Betrieb. Zudem hat der junge Mann nach Kenntnis der Grünen-Fraktion mittlerweile einen neuen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt und beim Verwaltungsgericht Regensburg um einstweiligen Rechtsschutz gegen die drohende Abschiebung ersucht.