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Baumschutz auf Baustellen weiter verbessern

Geschützte Bäume müssen der Baubehörde beim Abriss von Gebäuden bisher nicht angezeigt werden. Die Folge: Wenn Bäume nicht in den Unterlagen eingetragen sind, kann die Naturschutzbehörde auch nicht feststellen, ob geschützte Bäume durch die Bauarbeiten gefährdet sind. Die Grünen-Fraktion fordert deshalb, die Bauvorlagenverordnung zu novellieren und dabei Lagepläne geschützter Bäume verbindlich zu machen. Darüber hinaus sprechen sich die Grünen dafür aus, dass auch beim bisher komplett verfahrensfreien Abriss von Gebäuden der Klassen 1 bis 3 – also freistehende Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern – wenigstens geschützte Bäume unbürokratisch benannt werden müssen.  Der Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten im Straßenraum hingegen wird auf grüne Initiative inzwischen häufiger kontrolliert. Das war auch nötig, weil zuvor bei 50 Prozent der Stichproben-Kontrollen gravierende Verstöße gegen den Baumschutz festgestellt wurden. Mittlerweile achten MitarbeiterInnen des Umweltbetriebs Bremen bei gut 30 Prozent der Baustellen im Straßenraum darauf, dass die Bäume gegen Schäden gesichert werden. Das geht aus einem Verwaltungsbericht hervor, den die Grünen-Fraktion für die Umweltdeputation angefordert hat. Die rege Bautätigkeit in Bremen erfordert einen konsequenten Baumschutz, betont der klimapolitische Sprecher Ralph Saxe: „Wenn der Baumschutz auf Baustellen zu lax gehandhabt wird, können z.B. die Wurzeln beschädigt werden. Die Bäume sterben dann langsam ab. Baumschutz darf auf Baustellen keine Nebensache sein. Bäume produzieren Sauerstoff, reinigen die Luft und vermindern den Treibhauseffekt. Deshalb sind Bäume gerade in einer wachsenden Stadt wie Bremen wichtig. Sie halten Regenwasser zurück und spenden Schatten. Damit sind sie ein Bestandteil, um Bremen für den Klimawandel zu wappnen.  Denn hier muss im Zuge des Klimawandels mit zunehmenden Starkregen im Winter und mehr Hitzeperioden im Sommer gerechnet werden. Um die Bäume bei Abbrucharbeiten besser zu schützen, wollen wir sie anzeigepflichtig machen. Bei den Gebäuden der Klasse 1 bis 3 muss das nicht ein qualifizierter Lageplan sein, der teuer ist. Da würde auch schon eine formlose Mitteilungspflicht des Baumbestandes eine Verbesserung bringen.“