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Kopftuch-Erlaubnis an Schulen ist richtiger Schritt

Lehrerinnen dürfen ab sofort im Unterricht ein Kopftuch tragen. Die Bürgerschaftsfraktion der Grünen bewertet diese Mitteilung der Bildungssenatorin an die Schulen als richtigen Schritt. Ob allerdings nur eine andere Auslegung der bisherigen Regelung im Schulgesetz ausreicht, werden die Grünen noch näher prüfen. Dazu erklärt die migrations- und integrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh: „Mit der nun faktisch vollzogenen Kehrtwende wird in Bremen endlich ein unhaltbares Relikt aus Zeiten der Großen Koalition beseitigt. Für uns stellt sich umso mehr die Frage, ob die entsprechende Passage im Schulgesetz überhaupt nötig ist. Das strikte Kopftuch-Verbot kam bisher einem Berufsverbot für jene Gruppe muslimischer Lehrerinnen gleich, die ihren Glauben zeigen wollen. Statt nach äußeren Zeichen egal welchen Glaubens müssen Lehrerinnen in erster Linie nach ihrer Qualifikation beurteilt werden. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ermöglicht nun gut ausgebildeten und selbstbestimmten Musliminnen mit Kopftuch den Unterricht an staatlichen Schulen. Diese Frauen können an den Schulen ein Vorbild für gelingende Integration sein. Lehrerinnen mit Kopftuch sind ebenso Ausdruck einer pluralistischen und multireligiösen Gesellschaft wie LehrerInnen mit dem Kreuz an der Kette oder Lehrer mit einer Kippa. Bedauerlich ist allein, dass die Bremer CDU sich bis heute nicht vom strikten Kopftuch-Verbot und der damit verbundenen Brandmarkung muslimischer Frauen als ‚Gefahr für den Schulfrieden‘ distanziert hat.“